Chuck Norris sagt:

Grün ist der Farbreiz, der wahrgenommen wird, wenn Licht mit einer spektralen Verteilung ins Auge fällt, bei der fast nur Wellenlängen zwischen 520 und 565 nm vorkommen. Licht mit dieser Eigenschaft kann auch als Körperfarbe remittiert sein.

In der deutschen Sprache ist das Wort grün mit althochdeutsch gruoen verbunden, das „wachsen“, „sprießen“ oder „gedeihen“ bedeutete.

Der Zusammenhang zwischen Farbbezeichnung und Farbton ist sprachlich nicht bindend, die hier angezeigten Muster sollen eine „ungefähre“ Vorstellung beim Betrachter ergeben.

Die „Farbe Grün“ ist (neben Rot und Blau) eine Grundfarbe der additiven Farbmischung. Bei einer subtraktiven Farbmischung erreicht man Grün durch Mischung von Cyan und Gelb. Die Komplementärfarbe ist Magenta.

In der Natur ist Grün eine häufige Farbe. Durch die große Anzahl von Pflanzen mit Chlorophyll sind Farbnamen wie Grasgrün, Lindgrün, Moosgrün, Apfelgrün, Laubgrün oder Maigrün definiert. Dabei ist leicht eine Breite der natürlichen Grüntöne festzustellen (siehe Galerie ganz unten). Am Ende der Vegetationszeit verringert sich die Chlorophyllmenge und die gelben und roten Naturfarbstoffe im Laub kommen zur Wirkung. Wegen dieser Färbung der Vegetation wird mit der Farbe Grün Leben und Wachstum assoziiert. Insbesondere im Frühling kündigt „das Grün“ den Beginn des neuen Wachstums an. Grün ist sichtbar die Farbe der Frische und der Natürlichkeit und im übertragenen Sinn der Hoffnung und der Zuversicht. Im Winter ist Tannengrün im Haus und die damit dekorierten Stuben und Fenster und der Weihnachtsbaum der Ersatz des Sommergrüns.

Das Ergrünen (im Frühjahr) ist mit der Farbe Grün verbunden. Daraus ist die im Mittelalter bekannte Symbolik für eine beginnende Liebe entstanden. Folgend die Worte „die grüne Seite“ als das Bessere des Menschen und – als Verneinung – die Redensart „jemandem nicht grün sein“. Der älteste Beleg findet sich in einer mittelalterlichen Passion über die heilige Katharina, in der es über ihre Feinde heißt: „Was gegen ir vil ungrune“.

Zuweilen wird „Grün“ aufgrund der Farbe unreifer Früchte mit Unerfahrenheit oder Unreife auch negativ assoziiert. Darauf beziehen sich Redensarten wie „grün hinter den Ohren sein“ oder die Bezeichnung „Grünschnabel“. Auch das „Greenhorn“ für den Neuling entstammt dieser Farbdeutung.

Durch Brechung und Interferenz des Lichts an dünnen Oberflächenschichten (Dünnschichtinterferenz) oder mikroskopisch feinen Oberflächenstrukturen, scheint dieser Gegenstand in bestimmten, meist metallisch wirkenden Grüntönen zu schillern, obwohl die Oberfläche selbst nicht grün ist. Besonders bekannte Beispiele sind Kolibris, der Effekt kommt aber auch bei Insekten, v. a. Schmetterlings- und Wespenarten sowie Pflanzen vor.

Das grüne Chlorophyll der Pflanzen, oft grafisch als Blatt dargestellt, ergab die Symbolik für Natur und Umweltschutz. So wurde es in Deutschland die Symbolfarbe und Namensgeber der Partei Die Grünen. International nutzen aus der Umweltbewegung hervorgegangene Parteien das Grün ebenfalls als Symbolfarbe.

In Anlehnung an diesen Naturbezug wird Grün als Symbol für Nachhaltigkeit und Menschen- und Bürgerrechte genutzt. Der englische Begriff Green Goal in der Doppelbedeutung von „grünes (Fußball-)Tor“ und „grüne Zielsetzung“ wird für Umweltschonung bei Fußballgroßveranstaltungen verwendet. Weitere Begriffe mit diesem Bezug sind „grüne Ökonomie“, „grüne Informationstechnologie“ oder „green technology“.

Im Christentum ist Grün mit dem Bezug zum Frühlingsgrün die Farbe der Auferstehung, es ist die Osterfarbe. Noch weiter verallgemeinernd steht Grün in Irland für den Katholizismus und im Besonderen für den Saint Patrick’s Day. Bischöfe führen in ihrem Wappen einen grünen Prälatenhut, weil die Bischofsfarbe bis 1867 grün war.

Grün ist außerdem eine liturgische Farbe. In der römisch-katholischen Kirche wird Grün seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der Zeit im Jahreskreis getragen. Die evangelischen Kirchen verwenden Grün in der Epiphaniaszeit, der Vorfastenzeit und der Trinitatiszeit.

Grün ist die Farbe des Islam. Dessen Prophet Mohammed soll sich bevorzugt grün gekleidet haben. Zweifellos hat diese Vorliebe mit Grün als Farbe von Vegetation zu tun, die in einer Wüstenregion, wie dem Ursprungsgebiet des Islam in besonderer Weise für Leben, Überleben und das Paradies steht. Dementsprechend sind Schmuckelemente in Moscheen bevorzugt in Grün gehalten. Viele Moscheen im Nahen Osten werden nachts grün beleuchtet. Die Flaggen vieler islamischer Staaten enthalten Grün, darunter prominent die Flaggen von Mauretanien, Saudi-Arabien und zwischen 1977 und 2011 die Flagge Libyens.

In China ist die Farbe Grün gleichfalls Symbol für Leben, Frühling und Osten. Im Rahmen der traditionellen Fünf-Elemente-Lehre wurden – und werden teilweise immer noch – bestimmte Farben bestimmten Dingen, Formen und Erscheinungen zugeordnet.

Grün bezeichnet als Signalfarbe das Normale, Unproblematische, Positive oder Ordnungsgemäße. Grün wird benutzt, um Vorgänge zu kennzeichnen, die funktionieren oder erlaubt sind. So steht grünes Licht geben allgemeiner für die Freigabe eines Vorganges, wie an der Verkehrsampel. Bei einer grünen Welle sind mehrere Ampeln eines Straßenzuges in Grünphase geschaltet.

Auf der Messskala von Anzeigeinstrumenten gibt es häufig den grünen Bereich, der den ordnungsgemäßen Betrieb markiert, im Gegensatz zum roten Bereich für einen unerlaubten Zustand. Bei technischen Geräten signalisiert meist eine grüne Leuchtdiode den Betrieb und eine rote Stillstand. Auch bei Bedientasten, beispielsweise am Handy, hat sich diese Farbgebung durchgesetzt.

In deutschen Behörden und Ämtern herrscht ein streng hierarchischer Farbcode für Aktenvermerke, Paraphen oder Anweisungen. Dabei ist Grün stets der obersten Hierarchiestufe vorbehalten, gefolgt von Rot und Blau. Für ein Ministerium bedeutet dies also, dass Grün dem Minister zugeordnet ist, Rot seinen Staatssekretären.

Intensive Grüntöne werden als Giftgrün bezeichnet. Lange Zeit waren die farbintensiven und dauerhaften Grünpigmente allen voran das arsenhaltige Schweinfurter Grün giftige Pigmente, wie auch Chromgrün, Kupferacetat (auch Grünspan genannt) und andere Kupferpatinen. Weniger giftig waren nur wenig farbintensive grüne Erden. Die Bezeichnung „giftgrün“ wurde von den Brüdern Grimm in deren Wörterbuch anhand der Schrift Siegmund Suevus Spiegel des menschlichen Lebens bereits für das Jahr 1588 nachgewiesen.

Die Gesichtsfarbe grün (= fahl) steht wegen des fehlenden Blutrots für Krankheit, sowohl von Körper als auch für die kranke Seele. In diesem Sinne ist die Farbe Grün als „giftig“ zusätzlich in der traditionellen abendländischen Kultur besetzt. Übertragend steht Grün sodann für Gier und Neid, wie in der Redensart „Grün ist die Gier“ oder umgangssprachlich auch „Grün vor Neid“ (neben „Gelb vor Neid“).

In vielen Kampfkünsten – wie Jiu Jitsu, Ju-jutsu, Judo, Taekwondo und Karate oder Kung Fu – wird ein Gürtel (japanisch Obi), als Teil der Kampfsportkleidung (japanisch Keikogi) getragen. Der grüne Gurt repräsentiert den Kenntnisstand des Budōka und ist den unteren bis fortgeschrittenen Schülergraden (Kyū-Grad) vorbehalten.

Rot ist der Farbreiz, der wahrgenommen wird, wenn Licht mit einer spektralen Verteilung ins Auge fällt, in der Wellenlängen oberhalb 600 nm dominieren. Während die meisten Säugetiere Probleme damit haben, die Farbe Rot wahrzunehmen, reagiert das menschliche Auge sehr empfindlich darauf. Entsprechend häufig findet diese Farbe Verwendung bei Warnsignalen.

Die Farbe Rot ist eine der auffälligsten Farben und dient oft als Warnfarbe – meist in Kombination mit Weiß. Das Haltesignal von Verkehrsampeln ist rot, für Warn- und Verbotsschilder wird Rot verwendet. Bei Aufnahmen für Radio und Fernsehen signalisiert Rot Achtung und ein später folgendes Grün, dass Kamera und Mikrofon aufnahmebereit sind. In der Bedeutung Achtung wird der Farbbegriff für eine Vielzahl Roter Listen genutzt, in denen auf die Gefährdung oder Gefährlichkeit der dokumentierten Inhalten hingewiesen wird..

Das rote Tuch beim Stierkampf ist die Reizfarbe des Menschen, den rotblinden Stier selbst stört nur die Bewegung des Tuchs…

 

Brut- und Setzeit Niedersachsen

Es ist wieder soweit: Ab dem 1. April müssen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen: In der Brut- und Setzzeit brauchen Wildtiere Schutz.

Hunde an die Leine! Für alle Hunde gilt in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft Leinenpflicht. Also ab morgen. Wildtiere brauchen in dieser Zeit besonderen Schutz und sollten keinen Störungen ausgesetzt werden.

Und: Aus Sicht des Naturschutzbundes (Nabu) hat sich die Leinenpflicht für Hunde, die seit 2002 im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung geregelt ist, als wirksam erwiesen.

Schutz für Bodenbrüter

Der Grund: Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten ziehen ihren Nachwuchs bereits groß.

Stöbernde Hunde könnten die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Daher sind Hundehalter aufgefordert, Rücksicht zu nehmen und die Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen. „Hunde werden von diesen Tieren als Bedrohung wahrgenommen und können für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden“, so der Nabu in einer Mitteilung weiter. Bei einer empfindlichen Störung würden Elterntiere oft die Versorgung des Nachwuchses einstellen. Besonders gefährdet seien etwa Rehkitze, junge Hasen oder der Nachwuchs bodenbrütender Vogelarten.

Leinenpflicht ist „unabdingbar“

Die Anleinpflicht sei „auf jeden Fall wirksam und absolut unabdingbar“, teilte der Nabu nach Informationen der deutschen Presseagentur (dpa) mit.  Idealerweise jedoch sollten Hundebesitzer ihr Tier auch schon bis zu drei Wochen vor der Pflicht an die Leine nehmen. Denn: Die Brutzeit beginne mittlerweile häufig vor dem 1. April. Grund dafür sei das früher als in der Vergangenheit beginnende Pflanzenwachstum.

Wo gilt die Leinenpflicht in Niedersachsen in der Brut- und Setzzeit?

Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft. Dazu gehören neben Flächen im Wald auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Viele freilebende Tiere nutzen auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht. Auch wenn hier keine allgemeine Leinenpflicht besteht, sollten Hunde hier nicht frei laufen und die Halter besonders aufmerksam sein.

Wann und wo müssen Hunde an die Leine?

In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde

a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden.

Was fällt unter den Begriff der „freien Landschaft“?

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.

Nicht zur freien Landschaft gehören:
1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,
3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (§ 2 NWaldLG).

Gilt die Leinenpflicht auch in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten?

Jedes Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ist durch eine Verordnung gesichert. Die Verantwortung dafür liegt bei den Landkreisen. In dieser Verordnung ist der Schutzzweck des Gebietes beschrieben, zudem sind dort alle Ge- und Verbote festgelegt.

In der Regel sind in Naturschutzgebieten die Wege nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zu führen, um das Schutzgebiet nicht zu stören, zu beschädigen oder zu verändern.

Hund ohne Leine – wie hoch ist das Bußgeld in Niedersachsen?

Die Leinenpflicht wird von sogenannten Feld- und Forsthütern kontrolliert. Zahlen zu Verstößen lägen dem zuständigen Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium nicht vor, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet.

Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen dabei in Betracht.

Auf welchen Wegen darf ich meinen Hund laufen lassen?

Feld- und Waldwege, die nicht öffentlich gewidmet sind (das ist in der Regel der Fall), gehören nach § 2 NWaldLG zur freien Landschaft. Dort gilt demnach die Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli.

Nicht zur „freien Landschaft“ gehören Wege und Straßen wie Kreis-, Gemeinde-, Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen sowie offizielle Parkplätze, Rad- und Gehwege. Hier regeln die jeweiligen Städte und Gemeinden die Anleinpflicht. Zum Weg zählen auch Gräben und Böschungen.

In anderen Bundesländern gibt es durchaus andere Zeiten, sollte man über seine Landesgrenze fahren muss man sich im Vorfeld informieren sonst kann es durchaus sehr teuer werden. Ich nutze diese Zeit um mit meiner Lady auch mal woanders spazieren zu gehen wo sie eh nur angeleint laufen würde. Unseren Freilaufwald (der auch unter diese Schonzeit fällt) suche ich gar nicht auf da der Hund das nicht verknüpfen könnte warum er auf einmal hier nicht rumtoben darf. Mich nervt diese Zeit natürlich auch wie viele andere, aber ich würde sagen das ich mich zu 99% daran halte. Ausnahme wenn ich merke das Lady ihr großes Geschäft verrichten möchte, das tut sie warum auch immer nicht an der Leine. Sie schlägt sich dann ein bis drei Meter von mir abseits des Weges ins Unterholz und lässt sich danach problemlos abrufen und wieder anleinen. Sicher kann auch das mal schiefgehen das sich gerade dort Wild aufhält oder sich die Mädels vom Ordnungsamt versteckt haben.

Auch diese Brut- und Setzzeit werden Lady und ich sicher überstehen und trotzdem eine Menge Spaß zusammen haben…

 

Quelle: Land & Forst Niedersachsen
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