Immer diese Diskussionen…

im Wald und auf der Heide…

 

Gefühlt war ich eh eine Ausnahme, ich denke ich habe mich zu 98% daran gehalten. Lady ist gut leinenführig, also ist es auch mit Leine immer ein entspannter Spaziergang. Nicht selten ist dann so ein unangeleinter „TutNix“ auf uns zugestürmt, ICH fackel dann nicht lange, und gerate mit den Besitzern in eine Diskussion. Meistens sehr einseitig, Uneinsichtigkeit auf der anderen Seite. Alle tuen auf tierlieb, endet aber bei ihrem eigenen Tier. Ich hatte ein paar ganz wenige Ausnahmen die gespannt zugehört haben wenn man ihnen genauer erklärt hat warum dieses Gestz Sinn macht und auch gut rückrufbare Hunde angeleint sein sollten. Klar, mich nervt das auch, Lady läuft außerhalb dieser Zeit (fast) immer ohne Leine (wo erlaubt) und folgt mir auf Schritt und Tritt, aber was sein muss, muss eben sein.

Ab morgen früh darf sie dann endlich wieder ohne…

 

 

 

 

 

 

 

Die Brut- und Setzzeit in Niedersachsen dauert vom 1. April bis zum 15. JuliIn dieser Zeit ist besondere Rücksicht auf Wildtiere geboten, da viele Tiere ihren Nachwuchs aufziehen. Insbesondere Hundehalter sollten ihre Tiere anleinen, um Störungen der Tiere und ihrer Jungen zu vermeiden. 

 

Hintergrund:
    • Schutz der Wildtiere:

      Die Brut- und Setzzeit ist eine sensible Phase für viele Wildtiere, in der sie ihre Jungen aufziehen oder tragend sind. Störungen durch freilaufende Hunde oder andere Aktivitäten können zu Gelegeverlusten, dem Verlassen der Jungen durch die Eltern oder sogar zum Tod der Jungtiere führen.

    • Leinenpflicht:

      Um diese Störungen zu minimieren, gilt in Niedersachsen während der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft, also in Wäldern, auf Wiesen und Feldwegen.

  • Ausnahmen:

    Die Leinenpflicht gilt nicht in Ortschaften und auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen. Auch Jagdhunde, Rettungshunde, Hütehunde und Blindenführhunde sind von der Anleinpflicht ausgenommen, wenn sie im Einsatz sind.

  • Weitere Maßnahmen:

    Neben der Leinenpflicht sollten auch andere Störungen wie unnötiges Aufscheuchen von Tieren, Lärm oder das Betreten von geschützten Bereichen vermieden werden.

  • Bußgelder:
    Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen

 

Zusammenfassend:

Während die Natur im Frühling erwacht, beginnt mit der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit eine Phase, in der Wildtiere besonderen Schutz benötigen. Daher gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft die allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Das bedeutet, dass die Vierbeiner im Wald, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern stets angeleint sein müssen.
Einige Tiere wie Dachse, Feldhasen, Wildkatzen, Wildschweine oder auch Kleinnager wie der Gartenschläfer haben bereits Nachwuchs. Selbst das bloße Aufstöbern von Jungtieren kann dazu führen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen. Andere hochtragende oder gerade gebärende Wildtiere können nur eingeschränkt fliehen und werden durch jede äußere Störung empfindlich beeinträchtigt. Auch viele wiesen- und bodenbrütende Vogelarten beginnen im April mit der Brutzeit.
Gesetzlich verankert ist die Leinenpflicht für Hunde in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Ausnahmen gelten u.a. für Blindenhunde, Jagd – oder Rettungshunde im Einsatz oder in Ausbildung. Für die Überwachung der Leinenpflicht sind die Gemeinden zuständig. Verstöße gegen die Leinenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.
Da viele wild lebende Tiere auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, sollten Hundehalter ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen besonders im Blick behalten und sich zusätzlich mit den örtlichen Vorschriften in ihrer Kommune befassen, da Gemeinden weitere Regelungen zur Leinenpflicht erlassen können.
Die wichtigsten Hinweise für Hundehalter sind auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums zusammengefasst: www.ml.niedersachsen.de
Das Landwirtschaftsministerium bittet auch Gartenbesitzer, in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besondere Rücksicht zu nehmen, da jede Störung für Jungtiere lebensgefährlich sein kann. Näheres dazu, was Gartenfreunden wann erlaubt und verboten ist, regeln die kommunalen Satzungen und Verordnungen.
Auch Spaziergänger sind zu einem respektvollen Verhalten angehalten. Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt es grundsätzlich, wildlebende Tiere zu belästigen und deren Lebensräume zu schädigen oder zu vernichten.
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Lady am Forstamt
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In den anderen Bundesländern gibt es teilweise auch andere Zeiten, in Niedersachsen wird auch schon länger darüber diskutiert die aktuellen Zeiten zu ändern.
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Micha & Lady

Brut- und Setzeit Niedersachsen

Es ist wieder soweit: Ab dem 1. April müssen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen: In der Brut- und Setzzeit brauchen Wildtiere Schutz.

Hunde an die Leine! Für alle Hunde gilt in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft Leinenpflicht. Also ab morgen. Wildtiere brauchen in dieser Zeit besonderen Schutz und sollten keinen Störungen ausgesetzt werden.

Und: Aus Sicht des Naturschutzbundes (Nabu) hat sich die Leinenpflicht für Hunde, die seit 2002 im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung geregelt ist, als wirksam erwiesen.

Schutz für Bodenbrüter

Der Grund: Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten ziehen ihren Nachwuchs bereits groß.

Stöbernde Hunde könnten die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Daher sind Hundehalter aufgefordert, Rücksicht zu nehmen und die Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen. „Hunde werden von diesen Tieren als Bedrohung wahrgenommen und können für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden“, so der Nabu in einer Mitteilung weiter. Bei einer empfindlichen Störung würden Elterntiere oft die Versorgung des Nachwuchses einstellen. Besonders gefährdet seien etwa Rehkitze, junge Hasen oder der Nachwuchs bodenbrütender Vogelarten.

Leinenpflicht ist „unabdingbar“

Die Anleinpflicht sei „auf jeden Fall wirksam und absolut unabdingbar“, teilte der Nabu nach Informationen der deutschen Presseagentur (dpa) mit.  Idealerweise jedoch sollten Hundebesitzer ihr Tier auch schon bis zu drei Wochen vor der Pflicht an die Leine nehmen. Denn: Die Brutzeit beginne mittlerweile häufig vor dem 1. April. Grund dafür sei das früher als in der Vergangenheit beginnende Pflanzenwachstum.

Wo gilt die Leinenpflicht in Niedersachsen in der Brut- und Setzzeit?

Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft. Dazu gehören neben Flächen im Wald auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Viele freilebende Tiere nutzen auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht. Auch wenn hier keine allgemeine Leinenpflicht besteht, sollten Hunde hier nicht frei laufen und die Halter besonders aufmerksam sein.

Wann und wo müssen Hunde an die Leine?

In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde

a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden.

Was fällt unter den Begriff der „freien Landschaft“?

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.

Nicht zur freien Landschaft gehören:
1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,
3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (§ 2 NWaldLG).

Gilt die Leinenpflicht auch in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten?

Jedes Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ist durch eine Verordnung gesichert. Die Verantwortung dafür liegt bei den Landkreisen. In dieser Verordnung ist der Schutzzweck des Gebietes beschrieben, zudem sind dort alle Ge- und Verbote festgelegt.

In der Regel sind in Naturschutzgebieten die Wege nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zu führen, um das Schutzgebiet nicht zu stören, zu beschädigen oder zu verändern.

Hund ohne Leine – wie hoch ist das Bußgeld in Niedersachsen?

Die Leinenpflicht wird von sogenannten Feld- und Forsthütern kontrolliert. Zahlen zu Verstößen lägen dem zuständigen Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium nicht vor, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet.

Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen dabei in Betracht.

Auf welchen Wegen darf ich meinen Hund laufen lassen?

Feld- und Waldwege, die nicht öffentlich gewidmet sind (das ist in der Regel der Fall), gehören nach § 2 NWaldLG zur freien Landschaft. Dort gilt demnach die Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli.

Nicht zur „freien Landschaft“ gehören Wege und Straßen wie Kreis-, Gemeinde-, Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen sowie offizielle Parkplätze, Rad- und Gehwege. Hier regeln die jeweiligen Städte und Gemeinden die Anleinpflicht. Zum Weg zählen auch Gräben und Böschungen.

In anderen Bundesländern gibt es durchaus andere Zeiten, sollte man über seine Landesgrenze fahren muss man sich im Vorfeld informieren sonst kann es durchaus sehr teuer werden. Ich nutze diese Zeit um mit meiner Lady auch mal woanders spazieren zu gehen wo sie eh nur angeleint laufen würde. Unseren Freilaufwald (der auch unter diese Schonzeit fällt) suche ich gar nicht auf da der Hund das nicht verknüpfen könnte warum er auf einmal hier nicht rumtoben darf. Mich nervt diese Zeit natürlich auch wie viele andere, aber ich würde sagen das ich mich zu 99% daran halte. Ausnahme wenn ich merke das Lady ihr großes Geschäft verrichten möchte, das tut sie warum auch immer nicht an der Leine. Sie schlägt sich dann ein bis drei Meter von mir abseits des Weges ins Unterholz und lässt sich danach problemlos abrufen und wieder anleinen. Sicher kann auch das mal schiefgehen das sich gerade dort Wild aufhält oder sich die Mädels vom Ordnungsamt versteckt haben.

Auch diese Brut- und Setzzeit werden Lady und ich sicher überstehen und trotzdem eine Menge Spaß zusammen haben…

 

Quelle: Land & Forst Niedersachsen
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