im Wald und auf der Heide…
Gefühlt war ich eh eine Ausnahme, ich denke ich habe mich zu 98% daran gehalten. Lady ist gut leinenführig, also ist es auch mit Leine immer ein entspannter Spaziergang. Nicht selten ist dann so ein unangeleinter „TutNix“ auf uns zugestürmt, ICH fackel dann nicht lange, und gerate mit den Besitzern in eine Diskussion. Meistens sehr einseitig, Uneinsichtigkeit auf der anderen Seite. Alle tuen auf tierlieb, endet aber bei ihrem eigenen Tier. Ich hatte ein paar ganz wenige Ausnahmen die gespannt zugehört haben wenn man ihnen genauer erklärt hat warum dieses Gestz Sinn macht und auch gut rückrufbare Hunde angeleint sein sollten. Klar, mich nervt das auch, Lady läuft außerhalb dieser Zeit (fast) immer ohne Leine (wo erlaubt) und folgt mir auf Schritt und Tritt, aber was sein muss, muss eben sein.
Ab morgen früh darf sie dann endlich wieder ohne…


Die Brut- und Setzzeit in Niedersachsen dauert vom 1. April bis zum 15. Juli. In dieser Zeit ist besondere Rücksicht auf Wildtiere geboten, da viele Tiere ihren Nachwuchs aufziehen. Insbesondere Hundehalter sollten ihre Tiere anleinen, um Störungen der Tiere und ihrer Jungen zu vermeiden.
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Schutz der Wildtiere:
Die Brut- und Setzzeit ist eine sensible Phase für viele Wildtiere, in der sie ihre Jungen aufziehen oder tragend sind. Störungen durch freilaufende Hunde oder andere Aktivitäten können zu Gelegeverlusten, dem Verlassen der Jungen durch die Eltern oder sogar zum Tod der Jungtiere führen.
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Leinenpflicht:
Um diese Störungen zu minimieren, gilt in Niedersachsen während der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft, also in Wäldern, auf Wiesen und Feldwegen.
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Ausnahmen:
Die Leinenpflicht gilt nicht in Ortschaften und auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen. Auch Jagdhunde, Rettungshunde, Hütehunde und Blindenführhunde sind von der Anleinpflicht ausgenommen, wenn sie im Einsatz sind.
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Weitere Maßnahmen:
Neben der Leinenpflicht sollten auch andere Störungen wie unnötiges Aufscheuchen von Tieren, Lärm oder das Betreten von geschützten Bereichen vermieden werden.
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Bußgelder:Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen
Zusammenfassend:




Das heutige Sandkrug fand unter dem Namen Streek seine erste urkundliche Erwähnung bereits im Jahr 1275 im Lehnsregister der Grafen von Oldenburg.






















Das Naturschutzgebiet Rehdener Geestmoor ist ein ausgedehntes offenes Hochmoor in der Samtgemeinde Rehden, Landkreis Diepholz in Niedersachsen. Es ist ein repräsentatives Hochmoor für den Naturraum Diepholzer Moorniederung. Die Gebietsgröße beträgt nach GIS 1762 ha und nach der Verordnung 1760 ha. Es beinhaltet seit 2018 auch das ehemalige NSG Rehdener Geestmoor-Regenerationsgebiet.



































































































































































